Was geschieht mit Altöl?


Da Altöl Gefahrgut ist, unterliegt es beim Transport den Vorschriften der GGVS bzw. ADR (Gefahrgutverordnung Straße). Ein Ölwechsel sollte in einer Fachwerkstatt oder entsprechend ausgerüsteten Tankstelle durchgeführt werden. Führen Sie den Ölwechsel selber aus, nutzen Sie die örtlichen Möglichkeiten, bei Wertstoffannahmestellen (z.B. Recyclinghof) Ihr Altöl (evtl. gegen eine Gebühr) abzugeben. Ob Ihre örtliche Werstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfahren Sie i.d.R. vor Ort oder bei Ihrer zuständigen Gemeinde. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer örtlichen Altölannahmestelle.

Sie haben selbstverständlich das Recht, die Menge Altöl (die der bei uns gekauften Menge Frischöl lt. Rechnung entspricht) kostenlos an unserer Altölannahmestelle an unserem Verkaufsort in 21109 Hamburg, Am Inselpark 18 abzugeben. Diese Regelung gilt entsprechend der gesetzlichen Regelung für 4-Takt-Motoröle und Kfz-Getriebeöle. Eine Rücksendung in den Originalbehältnissen ist unzulässig, da für den Transport von Gefahrgut spezielle Verpackungen (bei Altöl abhängig vom Flammpunkt Verpackungsgruppe II, oder sogar Verpackungsgruppe III) verwendet werden müssen. Sollten Sie sich dennoch zur Rücksendung des Altöls mit den speziell hierfür vorgesehenen Verpackungen entschliessen, beachten Sie bitte, dass diese auf Ihre Kosten erfolgen muss.

Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Bei der Rücknahme des Altöls werden von uns Proben genommen, da nur sortenreines und nicht verunreinigtes Altöl der Wiederaufbereitung zugeführt werden darf. Verunreinigtes und nicht sortenreines Altöl muss als Sondermüll entsorgt werden. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.